Mitgliedschaft

Mitglied/Mieter sein in unserer Genossenschaft - Was sind die Bedingungen?
  • Aufnahme als Mitglied/Wohnungsantrag
  • Gebühren und Geschäftsanteile
  • Bewerberauswahl/Wohnungsvergabe
  • die Satzung der gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft

Selbstverständlich ist die Vergabe von Wohnungen aus dem Bestand unserer Wohnungsbaugenossenschaft an eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft gebunden.

Aufnahme als Mitglied/Wohnungsantrag

Die Mitgliedsaufnahme erfolgt nach Bestätigung Ihres Antrages auf Aufnahme durch den Vorstand der Genossenschaft.

Ihr Antrag auf Aufnahme in die Genossenschaft wird spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen entschieden.

Ihre Wünsche zu einer Wohnung können Sie ebenfalls in dem o.g. Antrag vermerken. Entsprechend des freiwerdenden Wohnraumes werden wir Ihren Antrag so bald wie möglich berücksichtigen.

Gebühren und Geschäftsanteile

Die Aufnahmegebühr beträgt 25,00 €.
1 Geschäftsanteil beträgt 160,00 €.

1 Geschäftsanteil und die Aufnahmegebühr werden bei Aufnahme in die Genossenschaft entrichtet.
Weitere Geschäftsanteile sind bei Abschluss eines Mietvertrages/Nutzungsvertrages zu zahlen:
– für 1 – 2R – WE: 1 Geschäftsanteil
– für 3 – 4R – WE: 2 Geschäftsanteile.

Die Zahlung einer Kaution wird bis zum Vertragsbeginn bzw. nach Terminvereinbarung fällig
– für 1 – 2R – WE: insgesamt 2 x Kaltmietbetrag
– für 3 – 4R – WE: insgesamt 3 × Kaltmietbetrag
(Ratenzahlungen können vereinbart werden.).

Bewerberauswahl/Wohnungsvergabe

Die Entscheidungen zu den Wohnungsvergaben unterliegen Vergabekriterien wie z.B. Dauer der Mitgliedschaft, Eingangsdatum des Wohnungsantrages, individuelle Wünsche der Antragsteller usw.

Die aktuelle Satzung unserer Wohnungsbaugenossenschaft können Sie hier einsehen bzw. herunterladen.
Sollten Sie ergänzende Erläuterungen benötigen oder Hinweise zu diesem Dokument haben, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle (Telefon: 0345 48 28 30).
Satzung herunterladen: Satzung